Ausbildung zum/zur AltenpflegerIn
Berufstyp Ausbildungsberuf
Ausbildungsart Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Lernorte Berufsfachschule und Altenpflegeeinrichtung
Was macht man in diesem Beruf?
Altenpfleger/innen pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen. Dabei unterstützen sie diese bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Sie sprechen mit ihnen über persönliche Angelegenheiten, motivieren sie zu aktiver Freizeitgestaltung und begleiten sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Vor allem bei der ambulanten Pflege arbeiten Altenpfleger/innen auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese in Pflegetechniken. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen sie auch therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr, z.B. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Altenpfleger/innen finden Beschäftigung
· in Altenwohn- und ‑pflegeheimen
· bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung
· bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten
· in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern
· in Pflege- und Rehabilitationskliniken
Arbeitsorte:
Altenpfleger/innen arbeiten in erster Linie
· in Patientenzimmern, Behandlungsräumen oder Sanitärräumen
· in Gruppen und Aufenthaltsräumen
· in Besprechungs- und Büroräumen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
· im Freien (bei Spaziergängen mit Heimbewohnern oder Patienten)
· in den Patientenwohnungen (bei ambulanter Pflege)
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
· Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Einhalten von Pflegemaßnahmen oder bei deren Dokumentation)
· Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
· Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
· Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)
Schulfächer:
· Sozialkunde (z.B. zum Verständnis von Zusammenhängen des Sozialsystems)
· Religionslehre/Ethik (z.B. zum Verständnis ethischer Grundsätze bei wichtigen Pflegesachverhalten)
· Deutsch (z.B. zum Anfertigen von Pflegeprotokollen)
· Wirtschaft (z.B. zum Verständnis rechtlicher Grundlagen und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen)
· Mathematik (z.B. bei der Abrechnung von Pflegeleistungen)
Was verdient man in der Ausbildung?
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
· 1. Ausbildungsjahr: € 956
· 2. Ausbildungsjahr: € 1.017
· 3. Ausbildungsjahr: € 1.118
Quelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 01.12.2014